Evangelische Kirchengemeinde Kraftsdorf

Was ist zu tun unmittelbar nach Eintritt des Todes eines Angehörigen?

Noch zu Lebenzeiten ist in einem gemeinsamen vertraulichen Gespräch über Tod und Sterben zu reden. Die dort geäußerten Wünsche betreffs der Gottesdienstgestaltung, Ort des Begräbnisses, Art der Bestattung, etc, sollten in Ihren Entscheidungen Priorität besitzen.

Nach dem Eintritt des Todes ist ein Arzt zur Festellung des Todes und der Todesursache zu verständigen.  Der Arzt stellt den Sterbeschein aus mit dem Sie dann beim zuständigen Einwohnermeldeamt die Sterbeurkunde beantragen können. Diese benötigen Sie späterhin auch zur Abwicklung von diversen Rechtsgeschäften gegenüber Banken, Renten- und Krankenkasse. 

Lassen Sie sich nicht von der anstehenden Behördenbürokratie die Zeit der eigenen Trauer beschneiden! Trauer braucht Zeit und die haben Sie!

Verabreden Sie einen Termin mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Ist der Angehörige zuhause verstorben, haben Sie bis zu 72 h Zeit, um sich von ihm zu verabschieden. Nutzn Sie diese Zeit für eine kurze Andacht im Sterbezimmer zusammen mit Familienangehörigen und Nachbarn. Erst nach der Zeit des persönlichen Abschiednehmens wird der Verstorbene vom Bestattungshaus abgeholt. 

Informieren Sie dann auch unser Pfarramt. Nachdem mit dem Pfarrer ein Termin für den Trauergottesdienst und für ein Trauergespräch verabredet wurde, ist das Bestattungsunternehmen über diesen Termin zu informieren. Über das Bestattungshaus wird dann die Traueranzeige in der Tageszeitung veröffentlicht.

Das Trauergespräch mit dem Pfarrer

Im Trauergespräch geht es darum, einen Einblick in das Leben des Verstorbenen zu bekommen. Ebenso werden Fragen zum Ablauf des Trauergottesdienstes geklärt (Musik, Liedwahl, evetuell biblische Texte, Gebete). Wünsche der Angehörigen können nach Rücksprache mit dem Pfarrer Berücksichtigung finden. 

Der Trauergottesdienst

Der Trauergottesdienst beginnt in der Kirche und wird am Grabplatz beendet. Psalmgebet, Schriftlesung, Predigt, Gesang, Stille, Fürbitte sind die wesentlichen Bestandteile des Gottesdienstes in der Kirche. Nach ca. 40 Min. wird dieser  am Grabplatz mit der Beisetzung, Vaterunsergebet, Segen über die Gemeinde und Abschied der Angehörigen fortgesetzt. Bei einer Erdbestattung gibt es in unserer Gemeinde die Tradition, dass der Weg von der Kirche zum Grabplatz mit dem Vorhaltekreuz begleitet wird. Dieses trägt ein Konfirmand. Er bekommt dafür 10,- EUR. Die Angehörigen bzw. das beauftragte Bestattungshaus sorgen für Blumen auf dem Altar. Den Organisten stellt in der Regel die Kirchengemeinde. Dieser bekommt derzeit 40,- EUR Honorar. Zum Gottesdienst wird öffentlich eingeladen. Wie in jedem anderen Gottesdienst auch, erbittet die Kirchengemeinde an der Kirchentür deshalb die Gabe der Kollekte.    


Unsere Gemeinde ist Träger der Friedhöfe in:

- Rüdersdorf

- Mühlsdorf

- Pörsdorf

- Reichardtsdorf

- Niederndorf

- Harpersdorf

- Kraftsdorf

Jeder dieser kirchlichen Friedhöfe steht gemäß bestehender Friedhofssatzungen grundsätzlich allen Bewohnern der jeweiligen Orte zur Verfügung, unabhängig ihres religiösen Bekenntnisses. Weltliche und kirchliche Trauerfeiern sind hier möglich.

All unsere Kirchen stehen für weltliche Trauerfeiern nicht zur Verfügung. Stattdessen besteht die Möglichkeit zur Feier eines Gottesdienstes zur Verabschiedung eines Nichtkirchenmitgliedes. Diesen Gottesdienst leitet stets ein Pfarrer/einePfarrerin. Auch hier wird miteiander gebetet gesungen und auf Gottes Wort gehört. Darüberhinaus wird für solch einen besonderen Trauergottesdienst eine Kirchraumbenutzungsgebühr von aktuell 150,-EUR zuzüglich einer Gebühr von 150,- EUR für die Kasualrede erhoben. Kirchenmitglieder sind von diesen Gebühren befreit.

Mit den Grünpflegearbeiten auf den Friedhöfen Niederndorf, Harpersdorf, Kraftsdorf und Rüdersdorf ist Herr Tischendorf aus Töppeln beauftragt.  Sie erreichen ihn mobil unter  01578/8157432. Dank Ihrer jährlichen Friedhofsgebühren ist es uns möglich, 6 Mähgänge im Jahr zu finanzieren. Aufgrund der derzeit noch (!) gering gehaltenen Gebühren auf den Friedhöfen, setzen wir andererseits auf Ihr Verständnis und Ihr eigenes Mittun, wenn es darum geht, Mißstände nicht nur aufzuzeigen und anzuklagen, sondern auch selbst bei der Beseitigung mitzuhelfen. Die Bestimmungen der Friedhofsordnung sind zu befolgen. Hierzu zählt auch, dass Vasen, Kannen und Gläser hinter Grabsteinen nichts zu suchen haben. Dort wo sie unrechtmäßig abgestellt sind, wird in einem Radius von 0,5 m nicht gemäht. Private Daueranpflanzungen im Bereich der Grünen Wiese sind untersagt. Der Grünpfleger ist angewiesen, diese zu entfernen.

 

Grabgebühren und Kirchgeld

In diesem Jahr erbittet die Kirchgemeinde auf Beschluss der Gemeindekirchenräte einen Sockelbetrag von 35,00 Euro im Jahr pro Gemeindemitglied für das Kirchgeld. 

Die Höhe der zu zahlenden Grabgebühren bleibt in diesem Jahr unverändert und richtet sich nach den bestehenden Grabgebührenordnungen für unsere 7 kirchlichen Friedhöfe.

Die Barkassierungstermine für Kirchgeld und Friedhofsgebühren werden im Amtsblatt der Kommune Kraftsdorf bekanntgegegeben.

Falls Sie Kirchgeld und Grabgebühr schon jetzt überweisen wollen, bitten wir Sie dringend um zwei getrennte Überweisungen. 

Die jährliche Gebühren für die Friedhöfe der Erlbachdörfer betragen:für ein Urnengrab  7,00€, für ein Einzelgrab 8,00€ und für ein Doppelgrab 11,00 €.

Für den Rüdersdorfer Friedhof gelten folgende Sätze: 6,00 € Urnengrab, 8,00 € Einzelgrab, 10,00 € Doppelgrab. In Reichardtsdorf sind für alle Grabarten jährlich 18,00 € fällig. 

Unsere Bankverbindung für Kirchgeld, Friedhofsgebühren und Spenden

Kontoinhaber: Kirchengemeinde Rüdersdorf

IBAN: DE65 5206 0410 0008 0124 90

BIC: GENODEF1EK1

Zahlungsgrund bitte unbedingt nach folgendem Muster angeben!!!

Kirchgeld 2023 von , Name, Ort. Für die Zusendung einer Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre vollständige Postadresse.

Grabgebühr 2023 Grabstätte (bitte Namen, falls bekannt Grab-Nr. ergänzen) auf Friedhof (hier Ort des Friedhofs eintragen).

Termine für die Barkassierung der Friedhofsgebühren und Kirchgeld 2023 im Erlbachtal

Niederndorf, Ev. Kirche: Donnerstag, 04.05.2023, 17:00-18:00 Uhr

Kraftsdorf, Pfarrhaus: Freitag, 05.05.2023, 13:00-15:00 Uhr

Harpersdorf, Ev. Kirche: Freitag, 05.05.2023, 16:00-17:30 Uhr

 

Zentrale Friedhofsverwaltung für die Friedhöfe der Kirchengemeinde

Für all Ihre Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Kirchengemeinde:

 

Frau Lena Shetekauri

Sprechzeit: donnerstags, 09:00-15:30 Uhr

Tel: 036606-60964/ -84412, Fax: -60965

E-Mail: lena.shetekauri@ekmd.de

 

Das muß mal gesagt werden!

Die Kirche gehört ins Dorf und mit ihr der Friedhof, auf dem wir letzten Endes alle einmal unsere letzte Ruhestätte finden. Doch so mancher vergißt, daß es an dieser Örtlichkeit jemanden bedarf, der für Ordnung und Pflege sorgt.

Viele Jahre bemühten sich darum in Rüdersdorf Hans-Georg Senf und Dietmar Bräuner. Auch Gertraude Göthe beteiligte sich einige Jahre an der Wartung des Friedhofs. Nun mußte Herr Dietmar Bräuner aus gesundheitlichen Gründen diese Tätigkeiten beenden. Er ist aber stolz, einen würdigen Nachfolger gefunden zu haben.

Seit Anfang 2022 übernahm Herr Hartmut Krause das „Amt des Friedhofswärters“ und führt dieses mit Engagement, Sorgfalt und Liebe zum Detail aus. Und kein besseres Lob seiner Arbeit kann es geben, wie wenn Besucher des Friedhofs von einem Vorzeigefriedhof in Rüdersdorf sprechen.

So wünschen wir unserem Friedhofswart Gesundheit und Durchhaltevermögen für viele weitere Jahre bei seiner gemeinnützigen Tätigkeit.

WICHTIGE INFORMATION zur Grünschnitt– und Restmüllentsorgung auf den kirchlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet

Aus aktuellem Anlass weist die Friedhofsverwaltung nachdrücklich und wiederholt darauf hin, dass in den Kompostanlagen der Friedhöfe nur und ausschließlich kompostierbarer Grünschnitt zu entsorgen ist, der bei der Grabpflege auf dem Friedhof anfällt.

In Kraftsdorf wurde ein wilder Ablageplatz für Gestecke und Kränze neben der Kompostanlage eröffnet. Die Verursacher sind zu einer sofortigen Beräumung verpflichtet und angehalten! Wie hinreichend bekannt sein dürfte, gehören Drahtgeflecht, Plastikschalen und Glas nicht in den Kompost. Nehmen Sie diese Abfälle bitte mit nach Hause und entsorgen Sie sie dort. Aufgrund der Faulheit, Verantwortungslosigkeit und Nachlässigkeit Einzelner in der Mülltrennung werden die erheblichen Mehrkosten in der Grünschnittentsorgung gewiß allen Nutzern in Rechnung gestellt werden müssen. 

 

Wichtige Mitteilung zu den Urnengemeinschaftsgrabanlagen im Erlbachtal

Aus aktuellem Anlaß ist insbesondere für Harpersdorf daran zu erinnern, daß auf der Urnengemeinschaftsgrabanlage mit Kissenstein es nicht gestattet ist, Anpflanzungen, Vasen und Blumenschalen auf der Grasfläche abzustellen. Überall dort, wo ein ungehindertes Mähen nicht gewährleistet werden kann, sind die Grabpfleger selbst für den Rasenschnitt verantwortlich. Mit den derzeit noch überaus günstigen jährlichen Friedhofsgebühren können wir monatlich eine Mahd auf unseren Friedhöfen finanzieren, nicht jedoch die Beräumung von Vasen und Gebinden auf den Grasflächen. Die mit den Mäharbeiten beauftragte Firma ist berechtigt, diese Dinge zu beräumen, um Arbeitsfreiheit und Arbeitsschutz zu gewährleisten.

 


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