Bei allen Veranstaltungen der Kirchgemeinde sind die Infektionsschutzempfehlungen des Robert-Koch Instituts sowie die Empfehlungen unserer Landeskirche einzuhalten. Dies gilt für alle Beteiligten und Besucher.
Gegenwärtig ist ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime notwendig. Die Möglichkeit der Eigendesinfektion ist beim Betreten und Verlassen einer Veranstaltung umzusetzen. Verantwortlich hierfür ist der Küsterdienst. Er kümmert sich als Einlaßdienst auch um das Führen einer Besucherliste. Hierin verzeichnet sind Name, Adresse und Telefonnummer. Die Teilnehmerliste ist 4 Wochen im Pfarramt aufzubewahren und danach zu vernichten. Auf Verlangen ist sie den staatlichen und/oder kirchlichen Behörden vorzulegen.
Beim Verlassen und Betreten der Kirche achtet der Küsterdienst darauf, dass es zu keinen Personenansammlungen im Türbereich kommt. Die Besucher werden gebeten, einzeln und unter Wahrung des Sicherheitsabstandes die Kirche zu verlassen während eines längeren Orgelvor- und Nachspiels.
Personen mit Covid-19 Symptomen sowie Erkältungssymptomen sind durch den Einlaßdienst (Küster) von der Veranstaltung auszuschließen. Küsterdienst, Gemeindekirchenrat und Pfarrstelleninhaber können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Gegenwärtig besteht auch während des Gottesdienstes die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Beteiligten. Auf eine Husten- und Niesetikette ist zu achten (Niesen und Husten in Armbeuge) Auf das Singen (Gemeindegesang und Chorgesang) und Musizieren mit Blasinstrumenten ist nach Empfehlung der Landeskirche weitestgehend zu verzichten. Inwiefern hierdurch eine verstärkte Aerosolbelastung besteht, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Es liegen keine Gesangbücher aus. Die Besucher sind gebeten, ihr eigenes mitzubringen oder aber für die Dauer der Beschränkungen sich eins dauerhaft in ihrer Gemeinde auszuleihen.
Taufe und Abendmahl sind kontaktlos zu gestalten. Gottesdienste sollen nach Empfehlung der Landeskirche eher Andachtscharakter und nicht länger als 30 Min im Richtwert haben.
Die Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln werden ortsüblich bekanntgegeben (Amtsblatt 05/2020 der Kommune Kraftsdorf, regelmäßige Abkündigungen, Plakate und Website der Kirchgemeinde)